Wolfgang Schneider
Tel: 02736/492707
E-Mail: wolfgang_schneider@tele2.de
Impressum
Impressum des VfB Burbach
Geschäftsordnung Abteilung Skat des VfB Burbach
- Allgemein
- Es gilt die Satzung des Vereins für Bewegungsspiele 1907/1920 Burbach e.V. kurz VfB Burbach.
- Der Mitgliedsbeitrag wird vom VfB Burbach per Lastschrift eingezogen (siehe §5 Beiträge der Satzung) und Anmeldeformular
- Spielbetrieb Trainingsabende
- Der Spielbetrieb wird vom Spielleiter oder seinem Stellvertreter geleitet. Diese stellen sowohl die Ergebnislisten als auch die Kartenspiele zur Verfügung. Der Spielleiter sammelt sowohl die Startgebühr als auch das Abreizgeld ein. Der Spielleiter ist für die Preisverteilung die sich über das Startgeld der einzelnen Spielrunden ergibt zuständig.
- Preisverteilung siehe gesondertes Blatt.
- Der Spielleiter übergibt das Abreizgeld nach Beendigung des Trainingsabends dem Kassenwart.
- Trainingsabend ist jeden Donnerstags ab 18 Uhr in der Sportbar des VFB Burbach.
- Die 4-5 Trainingsabende im Monat werden wie folgt gestaltet:
An jedem 1. Donnerstag wird die 1. Serie gemäß der Platzierung in der Rangliste gesetzt.
An jedem 3. Donnerstag wird die 1. Serie gemäß des Punkteschnitts in der Rangliste gesetzt.
Alle anderen Serien werden gelost.
Die 1. Serie beginnt um 18:15 Uhr. Die Spielzeit beträgt je Serie max. 2 Stunden.
Am 3er Tisch werden 30, am 4er Tisch werden 40 Spiele gespielt.
- Gespielt wird nach den Regeln der internationalen Skatordnung (ISKO).
- Spielbetrieb Bundesliga
- Der Spielbetrieb für die Bundesliga wird durch den Mannschaftsführer und seinen Stellvertreter organisiert.
- Mit Beschluss der JHV vom 05.03.2016 wird den Spielern der Mannschaft eine Verpflegungspauschale von 7,50 Euro je Spieltag gezahlt.
- Fahrgeld wird nicht gezahlt.
- Internet Auftritt
- Internetseite: http://www.skat-burbach.de/
- Die Internetseite wird vom Vorstand geführt und aktuell gehalten.
- Auf der Internetseite ist unter anderem die aktuelle Rangliste der Vereinsmitglieder ersichtlich.
- Struktur der Skatabteilung
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Kassenwart
- Spielleiter und Stellvertreter
- Manschaftsführer und Stellvertreter
- Kassenprüfer/in
- Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.
- Neue Mitglieder
- Neue Spieler/innen können 3 Monate (bzw. 12 Trainingsabende) mitspielen ohne Mitglied des VfB Burbach zu sein.
- Die Mitgliederversammlung
- Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende oder dessen Stellvertreter. Sind beide nicht anwesend, so leitet entsprechend §8 (1) der Vereinssatzung ein anderes Mitglied des Vorstandes oder ein anderes von der Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied die Mitgliederversammlung.
- Vor Eintritt in die Tagesordnung sind die Ordnungsmäßigkeit der Einladungen und die Beschlussfähigkeit festzustellen
- Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel einmal im Jahr zum Anfang des Kalenderjahres zusammen.
- Jedes Mitglied muss schriftlich und spätesten 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung eingeladen werden.
- Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, mindestens müssen jedoch 12 stimmberichtberechtigte Mitglieder anwesend sein.
- Neuwahlen finden alle 2 Jahre und im Wechsel statt.
- Kassenprüfung
- Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch mindestens 2 von der Mitgliederversammlung der Skatabteilung gewählte Kassenprüfer geprüft. Der Mitgliederversammlung erstatten die Kassenprüfer einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwarts. Die Kassenprüfer können ihr Amt jedoch nur für die Dauer von 2 Jahren ununterbrochen ausüben und werden dann – ggf. auch nur einzeln – abgelöst. Erneute Wahl zum Kassenprüfer ist erst wieder nach einjähriger Unterbrechung möglich.
- Inkrafttreten der Geschäftsordnung
- Vorliegende Geschäftsordnung gilt mit dem 01.06.2016 als beschlossen und tritt somit in Kraft wenn darüber abgestimmt wurde.
- Sie verliert ihre volle Gültigkeit nur durch Vereinsauflösung. Ihre Gültigkeit verliert diese Geschäftsordnung für gewisse Teilbereiche gegebenenfalls durch Änderungen.
- Alle Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der schriftlichen Form und bei Abstimmung der einfachen Mehrheit.